Reiseinfo Kroatien

Reiseinfo Kroatien

Reiseinfos zu Kroatien (Stand 2013): Hauptstadt: Agram (Zagreb) Int. Kennzeichen: HR Sprache: Kroatisch Gängige Fremdsprachen: Deutsch, Englisch Währung: 1 Kuna (HRK) = 100 Lipa Elektrischer Strom: 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom

wichtige Hinweise für die nächste Reise nach Kroatien

Sie sollten beachten, dass Sie in Kroatien nur auf ausgewiesenen Campingplätze kampieren dürfen, auf allen anderen Plätzen ist es verboten und kann mit sehr hohen Bußgeldern bestraft werden.

Zudem sollten Sie beachten, dass Sie einen Reisepass, der schon einmal als gestohlen oder verloren gegangen gemeldet worden ist nie verwenden sollten, da diese zur Fahndung ausgeschrieben werden, auch wenn der Pass wieder aufgefunden wurde und die Meldung widerrufen wurde, kann es in Kroation mit diesem Dokument zu Schwierigkeiten bei der Einreise, bis hin zum Einreiseverbot, kommen.

Sicherheit im Land

Kroatien gilt im Allgemeinen als ein sicheres Ziel, allerdings sollten Sie dennoch einiges beachten. Gerade in den Sommermonaten in der beliebten Ferienregion ISTRIEN ist die Anzahl der Diebstähle immer weiter nach oben gestiegen, daher sollten Sie zum Beispiel keine wertvollen Sachen in Fahrzeugen lassen und an den Stränden keine Dokumenten oder Gegenstände höheren Wertes mitnehmen. Reisedokumente sollten generell immer in den Safes der Hotels aufbewahrt werden. Auch gefälschte Banknoten sind hauptsächlich in der Region ISTRIEN verbreitet, daher sollten Sie beim Wechseln und beim Einkaufen achtsam sein. Auch Busse werden gestohlen, daher sollten Busfahrer die Fahrzeuge immer sicher abstellen und Mitfahrer keine Wertgegenstände in den Bussen lassen.

Sie sollten keine verlassenen Grundstücke oder Häuser in Kroatien betreten, da hier noch unentschärfte Minen liegen können, die nicht immer mit einem Warnschild gekennzeichnet sind. Auch Sprengsätze können in einzelnen Gebieten noch vorhanden sein. Gerade die Insel war bis zum Jahr 1990 noch Sperrgebiet und wurde erst dann touristisch erschlossen, hier wurden schon des öfteren Sprengsätze gefunden. Besonders betroffen sind außerdem die Regionen Ost- und Westslawonien und die Grenzgebiete zu Bosnien. Minen wurden oft an den Straßenrand gelegt, daher sollten die offiziellen Wege nicht verlassen werden. Nähere Informationen dazu, bekommen Sie auch beim kroatischen Entminungsdienst HCR. In den Urlaubsgebieten an den Küsten und auf den Inseln besteht die Gefahr der Minen nicht, daher können Sie hier die Nationalparks ohne Bedenken besuchen.

In den heißen Sommermonaten besteht die Gefahr von Waldbränden, daher sollte auch auf den Campingplätze Vorsicht angewandt werden.

Einreise

Es gibt keine Visumspflicht, Sie genießen einen freien Aufenthalt für 3 Monate. Für die Einreise sind ein Reisepass bzw. ein gültiger Personalausweis, der bis zu 5 Jahre abgelaufen sein darf erforderlich. Der Cremefarbiger Notpass wird akzeptiert, die Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig, jedes Kind muss über ein eigenes Reisedokument verfügen. Wenn Sie als Österreichische Staatsbürger über Kroatien einreisen, müssen Sie einen Reisepass besitzen, der bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig ist. Übernachten Sie in einem Hotel, übernimmt dieses die Anmeldung, wenn Sie jedoch in einer privaten Unterkunft übernachten, müssen Sie sich binnen 48 Stunden nach der Einreise, bei der Einreise mit dem Schiff binnen 12 Stunden in Kroatien selbstständig melden. Tun Sie dies nicht drohen Geldstrafen.

Einfuhr

Ausländer dürfen höchsten 15.000 Kuna in das Land einbringen, Fremdwährungen und Schecks können jedoch in unbegrenzter Höhe eingebracht werden, wobei Beträge ab umgerechnet ca. 40.000 Kuna mündlich angemeldet werden müssen. Es gibt Wechselstuben und Banken, die alle Währungen und Schecks annehmen, zudem kann mit den gängigen Kredit- und Maestrokarten gezahlt und Geld abgehoben werden.

Rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen nur mit einer Verschreibung von einem Arzt eingebracht werden.

Wenn Sie Ihre Haustiere mit nach Kroatien nehmen möchten, benötigen Sie die folgenden Dokumente: einen blauen EU-Heim-/Haustierpass (Pet-Pass), einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung (Wiederholungsimpfung jünger als ein Jahr)

Ausfuhr

Alt Tourist haben Sie die Möglichkeit, die kroatische Mehrwertsteuer in Höhe von 25% beim Kauf von Waren über einem Wert von 740 Kuna zurück zubekommen. Dazu ist ein TAX-FREE-Formular beim Verkäufer auszufüllen und bei der Ausreise vom kroatischen Zoll abstempeln zu lassen. Mit diesem Formular erfolgt die Auszahlung entweder direkt an der Grenze (mit Barbeitungsgebühr) oder in einem Geschäft in Kroatien.

Kultur- und Kunstgegenstände dürfen ohne Genehmigung vom Ministerium für Kultur nicht ausgeführt werden. Auch Trüffel dürfen nur mit Genehmigung der kroatischen Behörden aus dem Land gebracht werden und müssen beim Austritt beim Zoll gemeldet werden. Sie sollten auch die gültigen Einreisebestimmungen Österreichs beachten.

Klima

An der Küste herrscht mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinental und teilweise auch Gebirgsklima.

weitere Ratschläge

Sie sollten keine fossilen oder achäologischen gegenstände, wie Muscheln sammeln. Da diese unter Schutz stehen können und im Einzelfall hohe Geld- oder sogar Haftstrafen drohen.

Gesundheit

In den öffentlichen Krankenhäusern ist die medizinische Versorgung oft nicht so gut, wie Sie es aus Westeuropa gewohnt sind. In den Privatzentren hingegen ist die Versorgung besser. In bestimmten Regionen besteht Meningitisgefahr, daher sollten Sie sich vor der Reise impfen lassen. Der Virus kann auch durch den Genuss von Obst, Wasser oder Speiseeis übertragen werden, daher sollten Sie bei Lebensmitteln aus diesem Bereich vorsichtig sein. Bei dem Kontakt mit Tiere besteht Tollwutgefahr. Sie sollten eine normale Reiseapotheke mitführen. 

Impfungen

Die Impfungen für eine Reise nach Kroatien sollten Sie sich etwa 8 Wochen vor Reiseantritt geben lassen. Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.

Vorsicht

Beim Schwimmen sollten Sie nicht über die Markierungen hinaus schwimmen und die Warnhinweise auf Haie beachten.

Seien Sie bitte auch auf den Straßen in der Nähe der Küste vorsichtig, es kommt durch die schlechte Qualität des Asphaltes oft zu Unfällen.

Versicherung

Zwischen Österreich und Kroatien besteht ein Sozialversicherungsabkommen, somit müssen Sie vor dem Reiseantritt einen Betreuungsschein lösen. Informieren Sie sich auch über Zusatzversicherungen, die Leistungen wie Krankenrücktransporte anbieten.

Verkehr - Straßenverkehr

Auf den Autobahnen und den Schnellstraßen herrscht eine Mautpflicht, daher sollten Sie immer Bargeld oder eine Kreditkarte dabei haben. Aktuell wird das Netz immer weiter ausgebaut, so dass auch die Sicherheit erhöht wird. In der Hauptreisezeit können Sie jedoch mit vielen Staus und Wartezeiten an den Mautstellen rechnen. Sie sollten auch die Gültigkeit Ihres Pickerls prüfen, in Österreich sind diese noch bis 4 Monate nach Ablauf gültig. in Kroatien ist das nicht so, hier können Sie für einen abgelaufen Pickerl eine Geldstrafe zahlen oder riskieren die Sicherstellung Ihres Autos oder ein Einreiseverbot. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie den Führerschein und die Zulassung mitführen, die Versicherungskarte ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen. Es ist den ganzen Tag mit Abblendlicht zu fahren. Es gilt eine „Warnwestenpflicht“. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille, wobei beachtet werden muss, dass die Strafen für Unfälle unter Alkoholeinfluss drastisch erhöht wurden. Für einen Urlaub reicht der österreichische Führerschein, wenn Sie dauerhaft im Land leben muss dieser spätestens nach 6 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in einen kroatischen getauscht werden. Geht der Führerschein verloren oder wird geklaut, muss dies bei der Polizei angezeigt werden, diese Anzeige ist dann bei der Fahrt immer mitzuführen.

Campingbusse, die ganzjährig in Kroatien verbleiben müssen verzollt werden.

Seeverkehr

Besonders wird auf illegales Tauchen und den Betrieb von ausländischen Tauch- und Sportlehrer, geachtet. Ausländer müssen für den Betrieb eine kroatische Lizenz haben.

Um das illegale Chartern zu verhindern, müssen Boote eine Vignette und eine beglaubigte Passagierliste vorweisen können, das gilt für Boote ab 3 Meter oder einer Motorstärke von 5kw oder mehr. Für ein Boot oder eine Yacht, gibt es nur eine Vignette pro Jahr. Die Vignette wird zusammen mit der Passagierliste beglaubigt, Wenn Sie kontrolliert werden, müssen die folgenden Dokumente vorgezeigt werden: Vignette beglaubigte Crew- und Passagierliste Zulassung des Bootes / der Jacht Bootsführerschein /Schiffspatent Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen Nachweis über das Eigentum des Fahrzeuges oder Vollmacht für die Benützung des Seefahrzeuges Boote und Yachten für den Freizeitgebrauch dürfen nicht verchartert werden, alle anderen müssen vorher genehmigt werden. Verbleibt das Boot das ganze Jahr in Kroatien, muss dies vom Zoll genehmigt werden.

Sonstiges

Die Mindeststrafe für das Handeln mit Drogen liegt bei 3 Jahren Haft, auch bei kleinen Mengen. Homosexuelle dürfen frei Zusammenleben. Hunde sind nur an gekennzeichneten Hundestränden erlaubt, außerdem besteht in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbpflicht. Kampfhunde sind ohne Genehmigung verboten.

Quellen:Das Außenministerium Österreich, Ministerium für Tourismus in Kroatien