Abzocke bei Parkstrafe..Hans im Glück ..

 Abzocke bei Parkstrafe..Hans im Glück ..

Die Sommerzeit wird von vielen Menschen dazu genutzt, die schönsten Tage des Jahres im warmen Süden zu verbringen. Insbesondere Kroatien zählt zu den beliebtesten Reisezielen auf dem europäischen Kontinent. Malerische Städte und weitläufige Sandstrände versprechen südländisches Flair. Aufgrund der vergleichsweise kurzen Distanz nutzen einige Urlauber die Möglichkeit, den Weg mit dem eigenen Pkw zurückzulegen. Immerhin bietet das Fahrzeug auch die Möglichkeit, den Urlaub vor Ort flexibel zu gestalten, um beispielsweise verschiedene Städte und Regionen kennen zu lernen.

Die Urlaubsfreude wird jedoch häufig im Nachhinein getrübt, sobald den Urlauber ein anwaltliches Schreiben an seinem Wohnsitz erreicht. Der Schriftsatz beinhaltet einen Strafzettel sowie die Aufforderung zur Zahlung, die im Zusammenhang mit einem behaupteten Parkverstoß geltend gemacht wird.

Insbesondere die Firma Liburnija Parking d.o.o setzt sich engagiert für die Verfolgung der Parksünder ein. Dabei handelt es sich um eine private Firma, die an beliebten Tourismusstandorten Parkflächen gemietet hat. Erkennt der Urlauber jedoch nicht, dass es sich bei diesen Flächen um kostenpflichtige Stellplätze handelt, oder versucht er im nahegelegenen Geschäft Geld zu wechseln, wird er häufig eine ärgerliche Überraschung erleben. Es scheint fast so, als würden die Verantwortlichen die Knöllchen im Sekundentakt verteilen. Der Verdacht liegt nahe, dass diese regelrecht auf ahnungslose Touristen warten, um diese mit einem Strafzettel zu verärgern. Die Firma Liburnija Parking d.o.o hat aus diesem lukrativen Geschäft jedenfalls Kapital geschlagen. Der Umsatz liegt bei schätzungsweise 1 Million € pro Jahr.

Wer diesen Bescheid jedoch ignoriert, muss möglicherweise mit einem eindeutigen Anwaltsschreiben rechnen. Auffällig ist, dass die ursprüngliche Forderung wegen dem Parkverstoß drastisch erhöht wird. In der Regel wird nunmehr eine Forderung in Höhe von mindestens 150 € geltend gemacht, wohingegen die Gebühr für das Knöllchen bei etwa zehn Euro lag. Die deutliche Vervielfältigung der Strafe führt bei Betroffenen in der Regel zu Ratlosigkeit. Die Anwaltskanzleien begründenden ihr Vorgehen jedoch mit den Kosten, die für die Rechtsverfolgung notwendig geworden sind. Vor lauter Schreck bezahlen Empfänger die Strafgebühr, da sie ansonsten keinen Ausweg aus der Situation erkennen.

Dabei raten inländische Juristen dazu, den Betrag nicht vollständig zu bezahlen, da die festgesetzten Gebühren unverhältnismäßig hoch angesetzt werden. Zudem ergibt sich aus dem Schreiben noch kein aussagekräftiger Beweis. Dies gilt selbst dann, wenn dem Schreiben ein Bild von dem Bußzettel an der Windschutzscheibe beigefügt ist. Denn ein derartiges Foto belegt noch nicht, dass der Parkverstoß auch tatsächlich begangen worden ist, da das Knöllchen auch kurzzeitig angebracht gewesen sein könnte, um ausschließlich eine Bildaufnahme zu tätigen. Ferner könnte der Strafzettel im Nachhinein von einem Dritten entwendet worden sein, so dass der eigentliche Sünder keinerlei Kenntnis von seinem ungesetzlichen Handeln nehmen konnte. Des Weiteren ist auch fraglich, zu welchem Zeitpunkt die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Es scheint demgegenüber offensichtlich zu sein, dass das Vorgehen der Advokaten Methode hat. Experten erkennen jedenfalls eine Art Lizenz zum Gelddrucken.

Fraglich ist nämlich bereits, warum Betroffene direkt mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert werden, ohne zuvor durch eine Mahnung aufmerksam gemacht worden zu sein. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die ihren Urlaub selbst gar nicht in Kroatien verbracht haben, sondern stattdessen ihren Pkw an ein Familienmitglied verliehen haben.

Betroffenen ist daher dringend zu raten, den Bescheid durchaus ernst zu nehmen, jedoch nicht in Panik zu verfallen. Stattdessen sollte lediglich ein Teil amortisiert werden, um anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten. Dieser wird in der Regel alsbald folgen, wobei gegen diesen innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden sollte. In diesem Fall entscheiden die inländischen Gerichte, wer letztendlich für den Rechtsstreit zuständig ist, und ob das Verhalten der privaten Firmen, die insbesondere in den Zentren von Pula, Zadar oder Dubrovnik Parkplätze von den Städten gekauft haben, überhaupt zulässig ist. Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten, erscheint dies jedoch zumindest zweifelhaft zu sein.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass kommunale Unternehmen selbst gar keine Möglichkeit haben, an Informationen des Betroffenen Halt hast zu gelangen. Deswegen greifen sie auf die Arbeit von spezialisierten Juristen zurück, die ihrer Arbeit in dem Land nachgehen, in dem das Auto zugelassen ist.

Auf jeden Fall sollten Betroffene darüber nachdenken, ebenfalls einen Anwalt mit dem Sachverhalt zu betrauen. Wird das Bußgeld nämlich vollkommen ignoriert, kann dies bei einer erneuten Reise in das Land an der Adria zu erheblichen Problemen führen. Dennoch konnten Advokaten in einer Mehrzahl von Fällen bereits eine Reduzierung der geltend gemachten Kosten erreichen. Bereits dieser Umstand zeigt, dass das Vorgehen der Privatunternehmer und ihrer Anwälte geradezu dubios wirkt. Es bleibt abzuwarten, ob der Praxis in Zukunft wegen Sittenwidrigkeit ohnehin ein Riegel vorgeschoben wird. Jedenfalls könnte die auch die Tourismusbranche erheblich unter den Machenschaften leiden, da Touristen zu Recht kein Verständnis dafür zeigen werden, die schönsten Tage des Jahres mit einem Rechtsstreit enden zu lassen.