Das kroatische Küstenpatent und die Medien

Das kroatische Küstenpatent und die Medien

 

Es kann nicht behauptet werden, dass ausgerechnet deutsche und österreichische Medien beim Umgang mit dem kroatischen Küstenpatent Glace-Handschuhe anlegen oder sich nur an Fakten halten. Warum das so ist, wissen nur die Götter der Seefahrt.

So schreibt ein deutscher Automobilklub in einer seiner Veröffentlichungen:

Sportbootführerschein

Die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes für das jeweilige Revier sind vorgeschrieben. Abweichend von den deutschen Sportbootführerscheinvorschriften ist an der kroatischen Küste für jedes motorbetriebene Boot ein Sportbootführerschein See notwendig, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS).

Die Führerscheinpflicht gilt ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge, hier ist auch der Sportbootführerschein See obligatorisch. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine (u.a. SBF See und Sportküstenschifferschein SKS) sind anerkannt.

 

Skipper unter 18 Jahren und im Besitz eines SBF See dürfen in Kroatien nur mit Booten fahren, die nicht stärker als 15 kW (20 PS) motorisiert sind. Hinzu kommt für diese Altersgruppe, dass auch Gleitfahrten nicht erlaubt sind.

 

Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein See besitzen, können in den Hafenämtern ein kroatisches Patent erwerben. Dieses ist nur in Kroatien gültig und kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Für Deutsche ist dieses Patent auch in Italien nicht gültig.

 

Die fett markierten Passagen sind offensichtlich falsch. Kroatische amtliche Vorschriften schreiben vor:

 

  • Für Segelboote ab 2,5 m besteht Führerscheinpflicht,
  • Die deutschen Sportbootführerscheinen der „SBF See“ und der „SKS“ werden in Kroatien nicht anerkannt, anerkannt werden nur die vom Deutschen Segler Verband und/oder Deutschen Motoryachtverband ausgestellten IC Patente vom Sportküsten Schifferschein und vom Sportsee Schifferschein.

 

Auch im letzten Absatz haben sich Missdeutungen und ein Fehler eingeschlichen. Das Küstenpatent kann man nicht einfach erwerben, man muss eine Prüfung vor der Hafenbehörde ablegen, sonst geht nichts. Und die Geschichte, dass kroatische Küstenpatent sei nur in Kroatien gültig , ist ein Märchen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Verschiedene Versicherungen und Charterfirmen können unterschiedliche Ansichten haben, daher ist es ratsam, vor jedem Projekt oder Urlaubsplan die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren.