Österreichischer Segelschein – kroatisches Küstenpatent

Österreichischer Segelschein – kroatisches Küstenpatent

 

In den meisten Küstenstaaten dieser Welt wird zum Führen von Wasserfahrzeugen ab, je nach Größe bzw. der kW/PS- Anzahl ein Befähigungsnachweis gefordert. Dieses Patent belegt, dass sein Inhaber in der Lage ist ein Boot im angegebenen Fahrtenbereich zu führen.

Fahrtenbereich ein dehnbarer Begriff

Obwohl Österreich weder über Küstengewässer noch über einen Anschluss an die Hohe See verfügt, also kein eigenes Gewässer zur Ausbildung und Abnahme der Prüfung vom FB 1 und FB 2 werden Befähigungsausweise angeboten und ausgestellt. Rechtlich und konsequenter Weise etwas fragwürdig.

Gängige Fahrtenbereiche (FB) in Österreich – sie beziehen sich auf den Distanz zur Küsten – sind:

FB 1 erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste,

FB 2 bis zu 20 Seemeilen und

FB 3 bis zu 200 Seemeilen von der Küste.

FB 4 deckt den gesamten Bereich der Meere ab.

Kein Schein?

Immer noch gültig: Außerhalb der nationalen Gewässer, also auf Hoher See, ist überhaupt kein Führerschein vorgeschrieben. Was nicht heißt soll, dass dort jeder nach Belieben schippern darf.

Ohne gültigem Patent führt kein Wasser aus dem Hoheitsgebiet in die Hohe See, also wird mindestens der FB 2 oder ein ähnliches Patent vorausgesetzt, um nationale Gewässer zu verlassen.

Der Schlag ins Wasser

Was bitte sollen Hinweise, dass man ähnliche Patente auch in anderen Ländern erwerben kann, es aber keine Gewähr gibt, dass diese auch international anerkannt werden. Österreichische Befähigungsausweise unterliegen den gleichen Kriterien, auch hier kann es passieren, dass diese nicht anerkannt werden.

 

Kroatien z. B. anerkennt nur Patente, die vom ÖSV oder MSVÖ ausgestellt worden sind bzw. deren IC-Ausgaben.

 

Motorboot – Sportverband für Österreich – MSVÖ

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) ÖSV

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 Küstenfahrt – 20 sm (Yacht master licence) MSVÖ

International Certificate for Operators of Pleasure Craft C – 20 nautical miles, M motorized craft or S sailing craft (ÖSV or MSVÖ)

 

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) ÖSV

Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 3 Küstenfahrt – 200 sm (Yacht master licence) ÖSV

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 4 Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) ÖSV

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Segeljachten im Fahrtbereich 4 Weltweite Fahrt (Yacht master Licence) MSVÖ

Kroatien bietet mehr

Eine echte Alternative zu den Befähigungsausweisen vom MSVÖ und ÖSV ist das kostengünstige „Kroatische Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Dies Patent gilt für Motor- und Segelboote/-yachten bis zu einer Länge von etwa 18 Meter, Motorleistung unbegrenzt innerhalb der Hoheitsgewässer (12 Seemeilen) und wird in den meisten Ländern Europas akzeptiert. Boote können gechartert werden und es gelten die gleichen Begrenzungen wie in Kroatien.

Andere Länder …

Einige europäische Länder kennen keine generelle Führerscheinpflicht, z. B. Großbritannien, Irland und die skandinavischen Länder. Zu weniger Sicherheit führt das nicht, im Gegenteil: Nach einer etwa 10-Jahre alten Studie hat Großbritannien von 30 untersuchten Ländern die mit Abstand niedrigste Unfallquote.