Ankerball – Tageszeichen – Sinnvoll

Ankerball – Tageszeichen – Sinnvoll

Der Ankerball ist bei Schiffen dass, was bei Autos als Standlicht bezeichnet wird. Beim Ankerball handelt es sich um eine kugelförmige Boje, die gut Sichtbar ins Wasser gelassen werden muss. Meist geschieht dies am Bug des Schiffes, in vielen Fällen und besonders bei engen Passagen wird er aber auch am Heck geworfen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, denn Ankerball am Bug oder Heck zu befestigen, sodass ihn andere Schiffe auch so erkennen können. Doch ist dieses Warnzeichen, dass durchaus seinen Sinn erfüllt, tatsächlich auch bei tage von Nöten? Wie sehen die rechtlichen Regelungen dazu aus und was gibt es sonst noch zu beachten?
Ankerball

Die rechtlichen Grundlagen

Allgemein gilt, dass ein vor Anker liegendes Schiff den Ankerball gut sichtbar ausgeworfen oder an einer gut einsehbaren Stelle des Schiffes befestigt haben muss. Dies ist unabhängig von der Tageszeit und den Wetterverhältnissen Pflicht. Dabei müssen bei schlechter Sicht zum Beispiel bei Nebel oder Regel, die notfalls mit Lichtsignalen kennzeichnet werden. Diese Regelung entfällt allerdings, wenn andere Lichtzeichen am Schiff selber genügen, um andere Schiffe darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Boot vor Anker liegt. Der Ankerball muss dabei nicht unbedingt in Rot gehalten sein, sollte aber eine Farbe besitzen, die deutlich auffällt.

Der Ankerball ist immer dann zu werfen, wenn ein Schiff tatsächlich zum Stillstand gekommen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Anker gar nicht zu Wasser gelassen wurde. Da aber bei einem Stillstand die bloße Möglichkeit besteht, dass dies geschehen könnte, muss der Ball auch sichtbar angebracht werden. Die Regelung greift bei allen Stillständen von über fünf Minuten, ist aber ansonsten sofort anzuwenden, wenn an Positionen gehalten wird, die allgemein sehr unübersichtlich sind. Bei sehr engen Buchten muss der Ankerball so angebracht werden, dass dieser von außerhalb anderen sichtbar ist.

Strafen können folgen

Für eine Nichteinhaltung dieser Pflicht können sogar strafen fällig werden. In der Regel wird ein Bußgeld verhängt, dass sich in seiner Höhe an die Schwere der Tat anpasst. Wird der Ankerball an einer sehr gefährlichen Stelle nicht gesetzt oder angebracht, kann dies sogar den Entzug der Schifffahrtslizenz zur Folge haben.

Soweit ist die rechtliche Praxis eindeutig und es gibt keinen Einspruch dagegen, dass diese Regelungen durchaus ihren Sinn haben. Doch ist dies vor allem die gesetzliche Lage in Deutschland und anderen Ländern der EU. Im Mittelmeer sieht diese Angelegenheit aber schon ganz anders aus.

Die Realität der Dinge

Tatsache ist, dass in den Gewässern des Mittelmeeres kaum jemand den Ankerball wirft. Sicherlich ist es verständlich, dass dieser Aufwand bei meist guter Sicht nicht unbedingt betrieben wird. In der Regel kann erkannt werden, ob ein Schiff tatsächlich steht. Zudem ist die Ankerkette in den meisten Fällen sofort sichtbar, sodass unweigerlich klar ist, dass dieses Schiff sich derzeit nicht Fahrt befindet.

Die Realität ist aber auch die rechtliche Zuständigkeit, weswegen sich niemand wirklich um den Ankerball schert. Im Mittelmeer ist er so sinnvoll, wie eine Kanonenkugel die als Friedenszeichen abgeschossen wird. Zum eine gilt in den Internationalen Gewässern des Mittelmeers ohnehin internationales Recht. Hier müsste der Verstoß von den entsprechenden Behörden beim zuständigen Schifffahrtsamt zur Anzeige gebracht werden. Fährt ein Boot also unter deutscher Flagge, muss die Angelegenheit auch diesem Amt übergeben werden. Ein Aufwand, den auch die meisten Behörden mehr als scheuen.

Nicht überall durchsetzbar

Von einer ganz anderen Warte aus betrachtet, ist ein solcher Verstoß auch nicht überall durchsetzbar. Wer sich zum Beispiel in spanischen Gewässern ohne Ankerball erwischen lässt, müsste eigentlich eine Strafe zahlen. Doch was ist, wenn diese Person kein Geld mit dabei hat? In diesem Fall müsste ein Bußgeldbescheid – nicht anders als beim Auto – an die Adresse der jeweiligen Person übersandt werden. Ein Unterfangen, dass sehr viel zeit in Anspruch nimmt und daher gerne vermieden wird, wenn es sich nicht um eine spanische Flagge handelt. Nicht anders sieht es in anderen Ländern der Region aus. Besonders auf afrikanischer Seite interessiert sich niemand für den Ankerball von ausländischen Schiffen. In vielen Nationen Gesetzbüchern gibt es derartige Vorschriften nicht einmal und wo sie existieren, versuchen nur die Wenigsten, diese auch einzutreiben.

Fazit

Der Ankerball mag auf Binnengewässern seine Berechtigung haben. Im Mittelmeer hingegen ist es meist Zeitverschwendung sich darum zu kümmern. Zum einen ist jedem deutlich ersichtlich, wann sich ein Schiff in Fahrt befindet und zum anderen kann auch die Ankerkette mit bloßem Auge erkannt werden. Letztlich sind auch die gesetzlichen Bestimmungen nicht einheitlich und, dort wo sie es sind, ist es vielen Behörden zu aufwendig, diese auch tatsächlich durchzusetzen. Am Tage und bei guter Sicht auf dem Mittelmeer, ist der Ankerball keine sinnvolle Bestimmung.